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Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Zwischen Komtur und Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") auf der einen Seite und dem Ritter Reinhard von Brend war es zu Streitigkeiten wegen einiger Güter in dem Dorf Großwenkheim ("Wenkeym") gekommen. Diese Güter hatte der verstorbene Stiefbruder ("frater uterinus") des Reinhard von Brend Konrad von Wenkheim mit Zustimmung des Grafen Konrad von Wildberg als Lehenherr der Deutschordenskommende als Almosen übergeben. Reinhard hatte dagegen behauptet, diese Güter seien seine Lehen. Nachdem man sich deswegen vor verschiedenen Richtern am geistliche Gericht gestritten hatte, hat nun der Hochmeister des Deutschen Ordens Burkhard von Schwanden eine gütliche Einigung in der Angelegenheit zustande gebracht. Reinhard von Brend erhält vom Orden 10 Mark Silber. Dafür verzichtet er nun vor dem Grafen für sich und seine Erben auf alle Eigen- und Lehengüter, die Konrad von Wenkheim der Kommende Münnerstadt in Großwenkheim übertragen hatte, und auf alle seine Rechte und Ansprüche daran. Zeugen: Die Ritter Giso von Steinau und Albert Knurlin, die Edelknechte und Burgleute des Grafen von Henneberg Berthold Schrimpf und Phlum, die Münnterstädter Bürger K[onrad] von Manau ("Mandowe"), Her[mann] Eckerich, Berthold Prel und viele andere. 1299 xiii kalendas septembris. Aussteller: Graf Hermann von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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