Appellationis Auseinandersetzung um Eingriffe in die Jurisdiktion
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 3640
Wismar W 17 (W W 1 n. 17)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
(1662) 13.12.1662-27.02.1663
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Wismar
Beklagter: Magister David Kluge, Superintendent zu Wismar und Präsident im Konsistorium zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: 13.12.1662: Dr. Anthon Scheffel (A & P), ab 31.01.1663: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 13.12.1662 um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 17.12.1662 tragen die Kl. am 31.01.1663 ihre Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums vor. Der Bekl. hatte Prozesse vor das Konsistorium gezogen, die vor das Ratsgericht gehören und in die Rechte der Stadt bei der Verwaltung der Kirchen eingegriffen, so daß die Kl. dagegen appellieren. Das Tribunal erläßt am 04.02. ein Reskript an den Bekl., sich binnen 4 Wochen zu den Vorwürfen zu äußern. Am 27.02.1663 weist der Bekl. auf die formalen Fehler des gegnerischen Schriftsatzes hin und verteidigt sein Vorgehen. Er wird darin am selben Tag von den drei Assessoren des Konsistoriums Joachim Schmidt, Pastor an St. Nikolai, Johann Heinrich Brandt, Pastor an St. Marien und Johann Gerdes, Pastor an St. Georg unterstützt, die um generelle Regelung der Zuständigkeit zwischen Rat und ihnen bitten und ankündigen, bis dahin nicht als Konsistorium zusammentreten zu wollen. Eine Antwort des Tribunals darauf ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1662 2. Tribunal 1662-1663
Prozessbeilagen: (7) Suppliken Daniel Lesches an Ratsgericht vom 27.09. und 01.10.1662; Ratsgerichtsurteil vom 27.09.1662; Aussage des Notars Gottfried Reichardt über ein Gespräch mit Bekl. vom 30.09.1662; von Notar Arnold Böttcher aufgenommene Appellation vom 01.10.1662; Bericht des Küsters von St. Georg (o.D.)
Beklagter: Magister David Kluge, Superintendent zu Wismar und Präsident im Konsistorium zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: 13.12.1662: Dr. Anthon Scheffel (A & P), ab 31.01.1663: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 13.12.1662 um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 17.12.1662 tragen die Kl. am 31.01.1663 ihre Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums vor. Der Bekl. hatte Prozesse vor das Konsistorium gezogen, die vor das Ratsgericht gehören und in die Rechte der Stadt bei der Verwaltung der Kirchen eingegriffen, so daß die Kl. dagegen appellieren. Das Tribunal erläßt am 04.02. ein Reskript an den Bekl., sich binnen 4 Wochen zu den Vorwürfen zu äußern. Am 27.02.1663 weist der Bekl. auf die formalen Fehler des gegnerischen Schriftsatzes hin und verteidigt sein Vorgehen. Er wird darin am selben Tag von den drei Assessoren des Konsistoriums Joachim Schmidt, Pastor an St. Nikolai, Johann Heinrich Brandt, Pastor an St. Marien und Johann Gerdes, Pastor an St. Georg unterstützt, die um generelle Regelung der Zuständigkeit zwischen Rat und ihnen bitten und ankündigen, bis dahin nicht als Konsistorium zusammentreten zu wollen. Eine Antwort des Tribunals darauf ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1662 2. Tribunal 1662-1663
Prozessbeilagen: (7) Suppliken Daniel Lesches an Ratsgericht vom 27.09. und 01.10.1662; Ratsgerichtsurteil vom 27.09.1662; Aussage des Notars Gottfried Reichardt über ein Gespräch mit Bekl. vom 30.09.1662; von Notar Arnold Böttcher aufgenommene Appellation vom 01.10.1662; Bericht des Küsters von St. Georg (o.D.)
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ