Johann Hartmuth von Langeln bekennt sich zugleich im Namen seines Bruders Friederich Meinhard von Langeln zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Johann von Nassau, Sarbrücken und Saarwerden usw., den dieser zugleich im Namen der Grafen Ernst Casimir, Johann Ludwig, Gustav Adolph und Wallrad zu Nassau, Sarbrücken und Sarwerden usw. ihrem Oberamtmann und Rat Johann Hartmuth von Langeln und dessen Bruder Friedrich Meinhard von Langeln, Amtmann der Herrschaft Wiesbaden über das Lehen genannt 'der Marschalck' in der Gemarkung Schierstein ausgestellt hat, das vordem deren Urgroßvater Johann von Langeln, Hansz Bernhardt von Langeln, ihr Großvater, Georg Henrich von Langeln, ihr Vater, von den Grafen Philipp dem Älteren und dem Jüngeren zu Nassau, Wieszbaden und Itzstein zu Lehen empfangen haben, nachdem es von Henrich von Gabsheim (Geispitzen) durch Versäumnis des Grafen Adolph heimgefallen war, ferner über Güter zu Erbach, die einst Adam Schlump von Winternheim (Winternheimb) und seine Vorfahren zu Lehen getragen haben. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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