Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen seinem Amtmann zu Oppenheim, Wigand von Dienheim, einer- und den pfalzgräflichen Leibeigenen zu Dalheim und Friesenheim andererseits, das folgende Vorgehen, nachdem beide Parteien bereits vor dem pfalzgräflichen Hofgericht gewesen waren: Beide Parteien sollen die Streitpunkte vor Doktor Bernhard Wurmser (Wormser), Wolf Kämmerer von Dalberg den Älteren und Meister Engelmann von Pleisweiler (Blyßwyler), Lizenziat, als Stellvertreter des Pfalzgrafen bringen. Dort soll mit Kundschaften jeder Streitpunkt Artikel für Artikel behandelt werden. Bei Bedarf sollen weitere [Zeugen-]Verhöre stattfinden. Dann sollen beide Seiten, sofern möglich, vertraglich geschlichtet werden, andernfalls sollen die drei Genannten mit Mehrheit entscheiden, wobei eine Appellation dagegen nicht möglich ist. Das Einfinden vor den Räten soll am Donnerstag nach St. Kilian [= 9.7.1506] zu früher Tageszeit zu Oppenheim geschehen. Der Amtmann sowie die Vertreter von Dalheim und Friesenheim versprechen die Einhaltung. Der Pfalzgraf will beide Seiten schützen, schirmen und handhaben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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