Der Erbrichter Johann Gottlieb Keck aus Großröhrsdorf, zugleich die dortigen Häusler und Gärtner als Mitkläger, Johann Gottlob Körbis und Konsorten, gegen die dortigen Hufner, Johann Gottlieb Ludwig und Konsorten, wegen der Mitbenutzung der Gemeindegrundstücke halber entstandener Differenzen (Kanzleiakten)