Dechant und Kapitel des Marienstifts bekennen, dass der jeweilige Inhaber der Pfarrei der Altstadt dem dortigen Rat "upere radkameren" von einem Haus und Grundstück, das der verstorbene Herman ["dat Rynd"] bewohnt hatte und das nun zum Pfarrgut der Altstadt gehört, jährlich zu Michaelis zwei Schilling Bielefelder Währung entrichten soll.