Der päpstliche Pfalzgraf Georg Sabinus von Brandenburg erhebt aufgrund der ihm am 1. September 1530 von dem Erzbischof von Brindisi [Italien] Hieronimus Aleander verliehenen Vollmachten, denen wiederum eine Privilegierung durch Papst Clemens VII. vom 28. Februar 1527 zugrunde liegt - beide Privilegien sind im Wortlaut inseriert -, den Senator und Bürger von Freiburg Jakob Mülich und seine Erben in den Ritterstand und verleiht ihnen das in der Urkunde beschriebene und als farbige Zeichnung wiedergegebene Wappen.