Abt Peter und der Konvent zum hl. Remigius in Reims bekundet, daß der zwischen dem Kapitel B. M. zu Aachen und dem Propst (der Abtei) zu Mersen (Merssen am Gaulbache) Lütticher Diözese, wegen der von ersterem beanspruchten Nona von den Gütern der Zelle (domus) zu Mersen ein gütlicher Vergleich dahin abgeschlossen worden, daß das Kapitel gegen eine ihm resp. seinem Obedintiar von dem genannten Propst zu entrichtende Rente von 100 Lüttichscher Mark auf die Nona gänzlich verzichtet, jedoch unter Verpflichtung des letzteren zu pünktlicher Zahlung innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Termin, widrigenfalls 5 Solidi monatlich und bei über 2 Monaten verzögerter Zahlung das Doppelte, und so fort in diesem Verhältnis, als Strafe erfallender Abt genehmigt zugleich diesen Vergleich, indem er dem Kapitel zusichert, die Propstei mit ihren Gütern in keiner Weise in fremde Hand geben oder überhaupt an eine andere Person übertragen zu wollen, ohne dem Stift hinsichtlich jener Rente genügende Sicherheit gegeben zu haben. Actum anno domini M. C. C. XX septimo mense Februario.