Weistum des Herbstgedinges des abteilichen Hofes zu Klotten, worin die Schöffen in Gegenwart des abteilichen Schaffners Jörg von Lünen erklären, dass dem Schultheißen der Abtei in allen Hochgedingen der Vorsitz gebühre und nach ihm erst der Triersche Vogt und dann der älteste Schöffe komme, dass zwar der Vogt in letzter Zeit von den neu gewählten Schöffen zuerst den Handschlag empfangen, die Abtei jedoch hiergegen stets als gegen eine Beeinträchtigung ihres Rechtes protestiert habe. Deshalb sei der Vogt jetzt auch nach dem Schultheiß gesetzt und das Geding und die Beeidigung dreier neuer Schöffen durch Letzteren zuerst vollzogen wurden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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