Deutscher Orden, Kommende Nürnberg, Ämtlein Weidelbach (Bestand)
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Deutscher Orden, Kommende Nürnberg, Ämtlein Weidelbach 205.16
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1672-1766
Deutscher Orden, Kommende Nürnberg, Ämtlein Weidelbach: 1. Das Ämtlein Weidelbach
Die Landekommende Ellingen erwarb spätestens bis Ende des 14. Jahrhunderts Patronats- und Besitzrechte in Weidelbach (Gde. Dinkelsbühl, Lkr. Ansbach). Diese kamen zwischenzeitlich an die Kommende Donauwörth und 1456, durch weitere Zukäufe ergänzt, an die Kommende Nürnberg. Zur Verwaltung ihrer Güter und Ordenspfarreien setzte die Kommende einen Pfleger ein, der mit Sitz in Dinkelsbühl auch für Weidelbach zuständig war. "Mit einer neue Welle von Ankäufen" (z.B. Belzheim 1488 [Hofmann 420, 488]) wurde der Besitz konsolidiert und in das Obervogteiamt Dinkelsbühl sowie mehrere diesem zugeordnete Unterämter bzw. "Ämtlein" (Erzberg, Halsbach, Schneidheim, Weidelbach) unterteilt. Zum Ämtlein Weidelbach gehörten dabei Besitzungen in den Ortschaften Asbach, Gaisbühl, Neumühle, Oberhinterhof, Oberradach, Rappershof, Röthendorf, Riegelbach, Schopfloch, Seidelsdorf, Seiderzell, Unterhinterhof, Veitswend, Weidelbach, Waldeck, Waldhäuslein, Waldthann sowie Zwernberg
Die Verwaltungsreform des Ordens 1789 erhob Dinkelsbühl mit seinen Ämtlein zum Oberamt, das auf der gleichen Verwaltungsebene wie Ellingen und Nürnberg direkt dem Deutschmeister in Mergentheim unterstellt war. Als 1802/03 mit der Reichsstadt Dinkelsbühl das regionale Mittelzentrum von Bayern in Besitz genommen wurde, war jedoch auch das Ende der Deutschordensgebiete auf der Frankenhöhe besiegelt. Obwohl dem Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Karl v. Habsburg im Preßburger Frieden des Jahres 1805 zwischen Frankreich und Österreich die Unversehrtheit der Deutschordensgebiete zugesichert worden war, begannen Bayern und Württemberg im November 1805 mit Sequestrierungen, die sie in einem Vertrag vom 3. Juni 1806 untereinander bestätigten. 1809 wurde der Deutsche Orden in den Rheinbundstaaten durch ein Edikt Napoleons schließlich auch offiziell aufgelöst.
2. Überlieferungsgeschichte
Die Geschichte der fränkischen Deutschordensarchive und -registraturen ist relativ kompliziert. Durch die oben erwähnte Verwaltungsreform von 1789 wurde die Ballei Franken in das Deutschmeistertum eingegliedert und die Landkommende Ellingen in ein Oberamt umgewandelt. Das ehemalige Balleiarchiv wurde mit dem Archiv des Meistertums in Mergentheim vereinigt. Zudem zentralisierte der Archivar Wenzel Polzer dort auch einen Großteil der Kommendeüberlieferungen aus Ellingen, Nürnberg und Virnsberg.
Nach der Säkularisation und der Inkorporation der fränkischen, bayerischen und teilweise der schwäbischen Deutschordensgebiete in das Königreich Bayern 1806/09 wurde das Gebiet um Dinkelsbühl Teil des Rezatkreises. Das hier verbliebene Registraturgut des Amts Dinkelsbühl und seiner Unterämter wurde jedoch nicht ins nahe gelegene Archivkonservatorium Ansbach gebracht, sondern teilweise von den bayerischen Nachfolgebehörden aufgenommen und teilweise nach Dillingen in das dortige Archivkonservatorium überführt. Dillingen wurde in der Folge zum bayerischen Hauptarchiv für Aktengut des Deutschen Ordens, insbesondere weil hier der inzwischen in bayerische Dienste übernommene Archivar Polzer tätig war. Er übernahm 1819 und eine große Abgabe aus Mergentheim und 1821 eine weitere aus Stuttgart. Hierhin waren 1809/10 Württemberg betreffende Archivalien aus Mergentheim verbracht worden, darunter auch solche, deren Pertinenzen wenig später bayerisch geworden waren (Oberamt Weiltingen, Unteramt Gebsattel, Stabsamt Nördlingen). 1830 wurde das Dillinger Konservatorium in Neuburg a.d. Donau mit der dortigen Depotregistratur vereinigt und 1876 zum Kreisarchiv Neuburg aufgewertet. In den folgenden zwanzig Jahren verteilte man die hier konzentrierten Archivalien der fränkischen und bayerischen Kommenden und Ämter (nach Ortspertinenzen) auf die zuständigen Archive, weshalb 1896 auch Nürnberg eine erste Abgabe aufnahm. Hier befanden sich schon seit 1867/68 Rechnungen des ehemaligen Deutschordensamts Dinkelsbühl, die über eine Abgabe des Rentamts Dinkelsbühl als Nachfolgebehörde ins Archiv gekommen waren und nun einen Teil des "Rep. 225 / 6 II Reichsstadt Dinkelsbühl" bildeten. Nach dem Umzug des Staatsarchivs Neuburg 1989 nach Augsburg gelangten schließlich die restlichen Archivalien der im ehemaligen schwäbischen Reichskreis gelegenen Ämter der mittelfränkischen Kommenden (dem historischen Provenienzprinzip folgend) 2002 in das Staatsarchiv Nürnberg.
Der Bestand "Kommende Nürnberg, Ämtlein Weidelbach" wurde aus den von Jens Martin M.A. und Jürgen Wyschkon in den Beständen (Abgabegemeinschaften) "Rep. 205 DO-Archivalien [=Neuburger Abgabe 1896], Obervogteiamt Dinkelsbühl" und "Rep. 225 / 6 II, Reichsstadt Dinkelsbühl" ermittelten Rechnungen gebildet.
3. Bestand, Struktur und Findbuch
Das vorliegende Findbuch umfasst insgesamt 56 Nummern, die nach einem für die Ämter der Deutschordenskommenden neu entworfenen, an den Aufgaben orientierten zweistufigen Thesaurus strukturiert wurden. Es handelt sich dabei mit einer Ausnahme um Rechnungen der Kirchenstiftungen St. Katharina zu Weidelbach und St. Nikolaus zu Zwernberg. Die hier vorliegenden Exemplare entstammen jedoch nicht der Provenienz "Ämtlein Weidelbach", denn dieses besaß keine eigene Registratur. Das Schriftgut der Unterämter wurde vielmehr in der Amtsregistratur des Deutschordenshofs in Dinkelsbühl geführt und verwaltet (s. Einleitung zum Amt Schneidheim). Zudem wurden hier am Amtssitz der den Stiftungen übergeordneten Behörde die Rechnungen im Beisein der Stiftungspfleger durch den Amtsvogt abgehört. Von den jeweils doppelt verfassten Rechnungen ging ferner ein zweites Exemplar nach Ellingen zum Trisoleiamt, weshalb dort eine Gegenüberlieferung erhalten war. Die Rechnungen dieser Gegenüberlieferung (mit der früheren Bestandsbezeichnung "Obervogteiamt Dinkelsbühl") sind nun aber zur Vervollständigung der hier vorliegenden Serie provenienzfremd dem Bestand "Ämtlein Weidelbach" zugeordnet.
Der Bestand wurde von Jürgen Wyschkon verzeichnet und formiert. Johannes Staudenmaier besorgte leichte Vereinheitlichungen und Korrekturen des Findbuchs und passte es für die digitale Veröffentlichung dem EAD-Standard an.
4. Ergänzende Bestände
Zur Vervollständigung heranzuziehen sind die Überlieferung der Landkommende Ellingen (Rep. 205.1) als übergeordnete Behörde, in der die Gegenüberlieferung der Rechnungen verwahrt wird, sowie der Kommende Nürnberg (Rep. 205.9) und des Amts Dinkelsbühl (Rep. 205.10). In der Provenienz "Meistertum Mergentheim, Regierung" bzw. "-, Hofkammer" sind ebenso Archivalien zum Ämtlein zu finden wie im Bestand "Ritterorden Urkunden" (Rep. 205.0).
5. Literatur (in Auswahl)
Hofmann, Hanns-Hubert: Der Staat des Deutschmeisters. Studien zu einer Geschichte des Deutschen Ordens im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte, Bd. 3). München 1964
Jaroschka, Walter: Probleme der Schriftgutüberlieferung des Deutschen Ordens in Bayern, in: Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern 22 (1976) S. 3-14
Lampe, Karl H.: Die Auflösung des Deutschordenshauptarchives zu Mergentheim, in: Archivalische Zeitschrift 57 (1961), S. 66-130
Weiß, Dieter J.: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte Reihe IX, Bd. 39). Neustadt a.d. Aisch, v.a. S. 2-12
Weiß, Dieter J.: Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: (21.11.2011)
J. Staudenmaier, Febr. 2014
Die Landekommende Ellingen erwarb spätestens bis Ende des 14. Jahrhunderts Patronats- und Besitzrechte in Weidelbach (Gde. Dinkelsbühl, Lkr. Ansbach). Diese kamen zwischenzeitlich an die Kommende Donauwörth und 1456, durch weitere Zukäufe ergänzt, an die Kommende Nürnberg. Zur Verwaltung ihrer Güter und Ordenspfarreien setzte die Kommende einen Pfleger ein, der mit Sitz in Dinkelsbühl auch für Weidelbach zuständig war. "Mit einer neue Welle von Ankäufen" (z.B. Belzheim 1488 [Hofmann 420, 488]) wurde der Besitz konsolidiert und in das Obervogteiamt Dinkelsbühl sowie mehrere diesem zugeordnete Unterämter bzw. "Ämtlein" (Erzberg, Halsbach, Schneidheim, Weidelbach) unterteilt. Zum Ämtlein Weidelbach gehörten dabei Besitzungen in den Ortschaften Asbach, Gaisbühl, Neumühle, Oberhinterhof, Oberradach, Rappershof, Röthendorf, Riegelbach, Schopfloch, Seidelsdorf, Seiderzell, Unterhinterhof, Veitswend, Weidelbach, Waldeck, Waldhäuslein, Waldthann sowie Zwernberg
Die Verwaltungsreform des Ordens 1789 erhob Dinkelsbühl mit seinen Ämtlein zum Oberamt, das auf der gleichen Verwaltungsebene wie Ellingen und Nürnberg direkt dem Deutschmeister in Mergentheim unterstellt war. Als 1802/03 mit der Reichsstadt Dinkelsbühl das regionale Mittelzentrum von Bayern in Besitz genommen wurde, war jedoch auch das Ende der Deutschordensgebiete auf der Frankenhöhe besiegelt. Obwohl dem Hoch- und Deutschmeister Erzherzog Karl v. Habsburg im Preßburger Frieden des Jahres 1805 zwischen Frankreich und Österreich die Unversehrtheit der Deutschordensgebiete zugesichert worden war, begannen Bayern und Württemberg im November 1805 mit Sequestrierungen, die sie in einem Vertrag vom 3. Juni 1806 untereinander bestätigten. 1809 wurde der Deutsche Orden in den Rheinbundstaaten durch ein Edikt Napoleons schließlich auch offiziell aufgelöst.
2. Überlieferungsgeschichte
Die Geschichte der fränkischen Deutschordensarchive und -registraturen ist relativ kompliziert. Durch die oben erwähnte Verwaltungsreform von 1789 wurde die Ballei Franken in das Deutschmeistertum eingegliedert und die Landkommende Ellingen in ein Oberamt umgewandelt. Das ehemalige Balleiarchiv wurde mit dem Archiv des Meistertums in Mergentheim vereinigt. Zudem zentralisierte der Archivar Wenzel Polzer dort auch einen Großteil der Kommendeüberlieferungen aus Ellingen, Nürnberg und Virnsberg.
Nach der Säkularisation und der Inkorporation der fränkischen, bayerischen und teilweise der schwäbischen Deutschordensgebiete in das Königreich Bayern 1806/09 wurde das Gebiet um Dinkelsbühl Teil des Rezatkreises. Das hier verbliebene Registraturgut des Amts Dinkelsbühl und seiner Unterämter wurde jedoch nicht ins nahe gelegene Archivkonservatorium Ansbach gebracht, sondern teilweise von den bayerischen Nachfolgebehörden aufgenommen und teilweise nach Dillingen in das dortige Archivkonservatorium überführt. Dillingen wurde in der Folge zum bayerischen Hauptarchiv für Aktengut des Deutschen Ordens, insbesondere weil hier der inzwischen in bayerische Dienste übernommene Archivar Polzer tätig war. Er übernahm 1819 und eine große Abgabe aus Mergentheim und 1821 eine weitere aus Stuttgart. Hierhin waren 1809/10 Württemberg betreffende Archivalien aus Mergentheim verbracht worden, darunter auch solche, deren Pertinenzen wenig später bayerisch geworden waren (Oberamt Weiltingen, Unteramt Gebsattel, Stabsamt Nördlingen). 1830 wurde das Dillinger Konservatorium in Neuburg a.d. Donau mit der dortigen Depotregistratur vereinigt und 1876 zum Kreisarchiv Neuburg aufgewertet. In den folgenden zwanzig Jahren verteilte man die hier konzentrierten Archivalien der fränkischen und bayerischen Kommenden und Ämter (nach Ortspertinenzen) auf die zuständigen Archive, weshalb 1896 auch Nürnberg eine erste Abgabe aufnahm. Hier befanden sich schon seit 1867/68 Rechnungen des ehemaligen Deutschordensamts Dinkelsbühl, die über eine Abgabe des Rentamts Dinkelsbühl als Nachfolgebehörde ins Archiv gekommen waren und nun einen Teil des "Rep. 225 / 6 II Reichsstadt Dinkelsbühl" bildeten. Nach dem Umzug des Staatsarchivs Neuburg 1989 nach Augsburg gelangten schließlich die restlichen Archivalien der im ehemaligen schwäbischen Reichskreis gelegenen Ämter der mittelfränkischen Kommenden (dem historischen Provenienzprinzip folgend) 2002 in das Staatsarchiv Nürnberg.
Der Bestand "Kommende Nürnberg, Ämtlein Weidelbach" wurde aus den von Jens Martin M.A. und Jürgen Wyschkon in den Beständen (Abgabegemeinschaften) "Rep. 205 DO-Archivalien [=Neuburger Abgabe 1896], Obervogteiamt Dinkelsbühl" und "Rep. 225 / 6 II, Reichsstadt Dinkelsbühl" ermittelten Rechnungen gebildet.
3. Bestand, Struktur und Findbuch
Das vorliegende Findbuch umfasst insgesamt 56 Nummern, die nach einem für die Ämter der Deutschordenskommenden neu entworfenen, an den Aufgaben orientierten zweistufigen Thesaurus strukturiert wurden. Es handelt sich dabei mit einer Ausnahme um Rechnungen der Kirchenstiftungen St. Katharina zu Weidelbach und St. Nikolaus zu Zwernberg. Die hier vorliegenden Exemplare entstammen jedoch nicht der Provenienz "Ämtlein Weidelbach", denn dieses besaß keine eigene Registratur. Das Schriftgut der Unterämter wurde vielmehr in der Amtsregistratur des Deutschordenshofs in Dinkelsbühl geführt und verwaltet (s. Einleitung zum Amt Schneidheim). Zudem wurden hier am Amtssitz der den Stiftungen übergeordneten Behörde die Rechnungen im Beisein der Stiftungspfleger durch den Amtsvogt abgehört. Von den jeweils doppelt verfassten Rechnungen ging ferner ein zweites Exemplar nach Ellingen zum Trisoleiamt, weshalb dort eine Gegenüberlieferung erhalten war. Die Rechnungen dieser Gegenüberlieferung (mit der früheren Bestandsbezeichnung "Obervogteiamt Dinkelsbühl") sind nun aber zur Vervollständigung der hier vorliegenden Serie provenienzfremd dem Bestand "Ämtlein Weidelbach" zugeordnet.
Der Bestand wurde von Jürgen Wyschkon verzeichnet und formiert. Johannes Staudenmaier besorgte leichte Vereinheitlichungen und Korrekturen des Findbuchs und passte es für die digitale Veröffentlichung dem EAD-Standard an.
4. Ergänzende Bestände
Zur Vervollständigung heranzuziehen sind die Überlieferung der Landkommende Ellingen (Rep. 205.1) als übergeordnete Behörde, in der die Gegenüberlieferung der Rechnungen verwahrt wird, sowie der Kommende Nürnberg (Rep. 205.9) und des Amts Dinkelsbühl (Rep. 205.10). In der Provenienz "Meistertum Mergentheim, Regierung" bzw. "-, Hofkammer" sind ebenso Archivalien zum Ämtlein zu finden wie im Bestand "Ritterorden Urkunden" (Rep. 205.0).
5. Literatur (in Auswahl)
Hofmann, Hanns-Hubert: Der Staat des Deutschmeisters. Studien zu einer Geschichte des Deutschen Ordens im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (Studien zur bayerischen Verfassungs- und Sozialgeschichte, Bd. 3). München 1964
Jaroschka, Walter: Probleme der Schriftgutüberlieferung des Deutschen Ordens in Bayern, in: Mitteilungen für die Archivpflege in Bayern 22 (1976) S. 3-14
Lampe, Karl H.: Die Auflösung des Deutschordenshauptarchives zu Mergentheim, in: Archivalische Zeitschrift 57 (1961), S. 66-130
Weiß, Dieter J.: Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte Reihe IX, Bd. 39). Neustadt a.d. Aisch, v.a. S. 2-12
Weiß, Dieter J.: Deutscher Orden: Territorium und Verwaltung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: (21.11.2011)
J. Staudenmaier, Febr. 2014
Deutscher Orden, Kommende Nürnberg, Ämtlein Weidelbach
56
Bestand
Akten
deutsch
_uuid_aus alter Datenbank: 1fd3be46-f945-43e5-950a-04357081129a
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ