Friedrich Freiherr von Nesselrode zu Hugenpoet, kursächsischer Kammerherr, macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann mit den dem Franz Karl Leopold von Nesselrode genannt Hugenpoet abgesprochenen Lehngütern zu Dienstmannsrecht belehnt hat, nämlich mit dem Haus und Gut Hugenpoet im Kirchspiel Kettwig und der Unterjagd über der Ruhr. Er hat durch seinen Bevollmächtigten Carl Joseph Henoumont huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten.