Hans Kern zu Geislingen verkauft um 17 fl und 4 sh an Magister Paul Seckel, Ratsherr zu Schwäbisch Hall, einen halben Gulden jährlicher und ewiger Herrengülte aus nachfolgend nach Lage und Anstößern näher beschriebenen Gütern in Geislingen, quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche und vollständige Verzinsung jeweils auf Martini, bei Besitzwechseln "nach herrengült gewonhait vnd Recht" ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung und räumt für den Fall von Missachtung seiner Pflichten dem Seckel Pfändungsrechte gegen sein Gut bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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