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Die vorzüglichsten Rechte der deutschen Weibsbilder : Als Jungfern, Bräute, Eheweiber, schwanger und gebährend betrachtet. [Mit einer Einführung und Erläuterungen von Clausdieter Schott]
Die vorzüglichsten Rechte der deutschen Weibsbilder : Als Jungfern, Bräute, Eheweiber, schwanger und gebährend betrachtet. [Mit einer Einführung und Erläuterungen von Clausdieter Schott]
[1966=1791]. Die vorzüglichsten Rechte der deutschen Weibsbilder : Als Jungfern, Bräute, Eheweiber, schwanger und gebährend betrachtet. [Mit einer Einführung und Erläuterungen von Clausdieter Schott]. Metzner. S. 6448.