Daniel von Mülheim (Molenheym), Heymgin, Sohn des + alten Vogts, Clais von Gielsdorf (Giilstorp), Rolf von Sechtem (Seichteym), Johann Munfart, Johann Craynheym, Heinrich von Gielsdorf und alle anderen Schöffen zu Bonn bekunden zu wissen, dass Heinrich vamme Reche, Kanoniker und Hebdomadar des Gotteshauses St. Cassius binnen Bonn ein Haus hat bekümmern lassen, das Heynkin Roede, Bürger zu Bonn, und seine Kinder vom Kapitel für einen Erbzins von 15 Mark und 11 Schilling Pfennige Kölner Pagaments zu Lehen hatten. Heynkin und seine erste Ehefrau Grete van dem Huse zahlten den Zins jährlich. Jetzt ist er an deren Kinder erfallen. Den Zins wollte niemand mehr zahlen, und Heynkin und seine Kinder ließen das Haus, das Hyrtzenouwe genannt wird, verfallen. Heinrich hat dann das Haus unwidersprochen erdingt namens des Kapitels wegen des ausstehenden Zinses und des Missbrauchs. Der geschworene Bote hat den Schöffen auch berichtet, dass Heinrich den Kummer den erwachsenen Kindern Heynkins namens Christian, Grete und Fie kundgetan hat, die keinen Einspruch einlegen wollten. Daher ist Heinrich durch den Amtmann zu Bonn in jenes Haus am Rhein vor der Stadt nach Recht und Gewohnheit des Gerichts eingewäldigt worden und hat danach das Haus Jahr und Tag besessen und die Lehnherren haben es ihm von wegen des Kapitels zuerkannt. Nach Jahr und Tag hat Heinrich vor Gericht an der Dingbank durch seinen Vorsprecher um Urteil ersucht, wie er bzw. das Kapitel mit dem erdingten Erbe weiter verfahren solle. Die Schöffen haben durch den Amtmann mit Urteil gewiesen, dass das Kapitel das Haus in Besitz nehmen, behalten, veräußern, abbrechen, erneuern und darüber frei verfügen kann wie über sein anderes Erbe und Gut; falls aber Heynkin noch weitere Kinder von seiner ersten Ehefrau hätte, denen der Kummer und die Entwäldigung nicht offenbart worden wären, bleibt diesen ihr Kindteil an dem Erbe vorbehalten; und den Grundlehnherren bleibt ihr Recht vorbehalten. Alle Rechtsbehelfe sind ausgeschlossen. - Die Schöffen kündigen ihr gemeines Siegel an. Gegeven 1378 des irsten mayndages in der vasten.