Verordnung: Wegen des zunehmenden Forstfrevels von Kurhessischen Untertanen in Hessischen Wäldern sollen ertappte Frevler so lange inhaftiert bleiben, bis Strafen und Schäden bezahlt sind. Dasselbe gilt für die diesseitigen Frevler. Auslöser in diesem Falle war Johannes Zecher von Treis an der Lumda

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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