Appellationis Auseinandersetzung um
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0150
Rep. 29, Nr. 401
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.18. 1. Kläger R
(1589-1736) 01.06.1736-16.02.1737
Kläger: (2) N N Roland, Witwe des Majors Franz Johann Dehn, für sich und ihre Kinder (Kl.in in 1. Instanz)
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Carl Hinrich Reincke (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Augustin Balthasar (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 01.06. um Fristverkürzung für Kl.in zum EInbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Landesregierung fordert das Tribunal die Kl.in am 05.06. auf, innerhalb von 4 Wochen ihren Schriftsatz vorzulegen. Am 09.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 10.07. erhält. Am 13.08. trägt sie vor, daß die Landesregierung eine Kommission einberufen habe, um die von ihr und ihren Vorgängern in Thurow an drei Bauernhöfen, die die Familie in Pfandbesitz hat, vorgenommenen Meliorationen taxieren und sie auszahlen zu lassen. Die Kl.in wehrt sich gegen einen der Kommissare als parteiisch und dagegen, daß die ihr verpfändeten Hufen neu vermessen und verteilt werden sollen und bittet das Tribunal, das Urteil der Landesregierung entsprechend zu korrigieren. Das Tribunal lehnt dies am 18.09.1736 ab. Am 01.11.1736 ergreift die Kl.in die Möglichkeit, neue Fakten vorzulegen, um das Urteil zu ändern, das Tribunal bestätigt am 15.02.1737 sein Urteil
Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1736 2. Tribunal 1736 3. Tribunal 1736-1737
Prozessbeilagen: (7) Urteile der Landesregierung vom 19.09.1731, 18. und 25.04.1736; Schreiben der Landesregierung an Procurator Domaniorum H.C. v. Olthoff vom 28.12.1735; Ladung der Kommission für Kl.in vom 19.04.1736; drei von Notar Johann Michael Junack aufgenommene Appellationen vom 21. und 23.04.1736; Erteilung einer Kommission durch die Landesregierung an den Major von Scheele, Kapitän von Hertel und N N von Behr zu Bandelin vom 17.04.1736; Lehnsbrief Ernst Ludwigs, Herzogs von Pommern für Melchior Normann vom 10.04.1589; Bestätigung des Kaufvertrages des Quartiermeisters Johann Dehn durch Carl Gustav Wrangel vom 19.06.1663; Auszug aus der "Geometrischen Ausrechnung" über Turow 1694; Vergleich Philipp Melchior Normanns mit seinen Gläubigern vom 14.07.1646; Bericht Meyerfeldts an die schwedische Krone vom 12.06.1736 mit Pro Memoria der Landesregierung zu dem Fall; Schreiben der Witwe des mecklenburgischen Herzogs Sophie Charlotte an Graf Meyerfeldt vom 30.05.1736; Supplik der Kl.in an den schwedischen König (o.D.); Zeugnisse des Carl von Wolffradt zu Lussow und des A. von Fürstenberg zu Hohensee für Major Franz Johann Dähn vom 05. und 11.05.1736
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Carl Hinrich Reincke (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P) Bekl.: Augustin Balthasar (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 01.06. um Fristverkürzung für Kl.in zum EInbringen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Landesregierung fordert das Tribunal die Kl.in am 05.06. auf, innerhalb von 4 Wochen ihren Schriftsatz vorzulegen. Am 09.07. bittet die Kl.in um Fristverlängerung, die sie am 10.07. erhält. Am 13.08. trägt sie vor, daß die Landesregierung eine Kommission einberufen habe, um die von ihr und ihren Vorgängern in Thurow an drei Bauernhöfen, die die Familie in Pfandbesitz hat, vorgenommenen Meliorationen taxieren und sie auszahlen zu lassen. Die Kl.in wehrt sich gegen einen der Kommissare als parteiisch und dagegen, daß die ihr verpfändeten Hufen neu vermessen und verteilt werden sollen und bittet das Tribunal, das Urteil der Landesregierung entsprechend zu korrigieren. Das Tribunal lehnt dies am 18.09.1736 ab. Am 01.11.1736 ergreift die Kl.in die Möglichkeit, neue Fakten vorzulegen, um das Urteil zu ändern, das Tribunal bestätigt am 15.02.1737 sein Urteil
Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1736 2. Tribunal 1736 3. Tribunal 1736-1737
Prozessbeilagen: (7) Urteile der Landesregierung vom 19.09.1731, 18. und 25.04.1736; Schreiben der Landesregierung an Procurator Domaniorum H.C. v. Olthoff vom 28.12.1735; Ladung der Kommission für Kl.in vom 19.04.1736; drei von Notar Johann Michael Junack aufgenommene Appellationen vom 21. und 23.04.1736; Erteilung einer Kommission durch die Landesregierung an den Major von Scheele, Kapitän von Hertel und N N von Behr zu Bandelin vom 17.04.1736; Lehnsbrief Ernst Ludwigs, Herzogs von Pommern für Melchior Normann vom 10.04.1589; Bestätigung des Kaufvertrages des Quartiermeisters Johann Dehn durch Carl Gustav Wrangel vom 19.06.1663; Auszug aus der "Geometrischen Ausrechnung" über Turow 1694; Vergleich Philipp Melchior Normanns mit seinen Gläubigern vom 14.07.1646; Bericht Meyerfeldts an die schwedische Krone vom 12.06.1736 mit Pro Memoria der Landesregierung zu dem Fall; Schreiben der Witwe des mecklenburgischen Herzogs Sophie Charlotte an Graf Meyerfeldt vom 30.05.1736; Supplik der Kl.in an den schwedischen König (o.D.); Zeugnisse des Carl von Wolffradt zu Lussow und des A. von Fürstenberg zu Hohensee für Major Franz Johann Dähn vom 05. und 11.05.1736
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ