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Die von der Kammer zu Heiligenstadt angeordnete Herabsetzung der weimarischen Münze im Blankenhainischen, ingleichen die von der Regierung zu Erfurt an die Kanzlei zu Blankenhain erlassene rezesswidrige Verfügung in Absicht deren Gerichtsstandes vor den diesseitigen Behörden, 1808

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Sächsisches Staatsarchiv
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