Johannes Bunkewer, Scholaster der Bonner Kirche, macht sein Testament bekannt, womit er ein früheres erneuert: Er setzt als seine Treuhänder und Testamentsvollstrecker Otto von Are, Dekan der Bonner Kirche, Johann von Ahrweiler (Arwilre), Magister Theoderich de Gradibus, seine Mitkanoniker, und den Kleriker Gerlach von Nuenkirgin, den Sohn seiner Schwester, ein. Alle seine Immobilien: 1 Morgen Wingert bei St. Isidor neben Wingerten von St. Maria im Kapitol zu Köln; 18 Schilling Jahrrente aus der Kurie, die jetzt Andreas von Kniprode (Crippinrode), sein Mitkanoniker, innehat und die auch 6 Schilling dem Bonner Propst zahlt; 15 Schilling aus seinem Haus neben dem Hof in Mülheim (Molenheym), das demselben Hof auch 1 Malter Weizen jährlich entrichtet; 6 Schilling, die H. gen. Grelle aus seinem Haus am Rhein zahlt, das vormals dem Albero gen. Keche gehörte; 7 Schilling und 6 Pfennige aus 2 Bänken, an denen Fleisch verkauft wird, gegenüber Lambert von Gelsdorf (Gelzdorp) gelegen, die jetzt der Metzger Tilman hat; 1 Mark von einer weiteren Fleischbank, die der Metzger Hermann hat und von der dem Erzbischof von Köln jährlich 12 Pfennige gezahlt werden; 6 Pfennige von einer Brotbank, die dem Erzbischof 12 Pfennige entrichtet, vermacht er dem in seiner Kirche neu errichteten Altar. Er vermacht seine Gnadenjahre, wovon die Treuhänder die vorgenannten Renten kaufen sollen, demselben Altar, und mit all diesem dotiert er den Altar. Sein vorgenannter Neffe Gerlach soll den Altar haben, wenn er zum Priester geweiht werden will, täglich an dem Altar Messe feiern und zum Chordienst verpflichtet sein wie die anderen Vikare. Wenn Gerlach dies ausschlägt, sollen die Testamentsvollstrecker den Altar an Konrad, den Sohn seines Bruders, übergeben, sofern dieser Priester werden will. Danach soll der jeweilige Scholaster der Bonner Kirche den Altar einem rechtschaffenen Priester, dem Chordienst obliegt, übertragen. Verstößt er dagegen, sei er verflucht wie Dathan und Abyron, die die Erde lebendig verschlang. Gerlach soll alle seine Bücher haben außer dem Brevier, das er mitsamt seinem Chorpellicium und Superpelliceum seinem Verwandten Tilmann, Kanoniker von St. Kunibert, vermacht. Sein Hausrat, Betten und Bettwäsche, Töpfe und Schüsseln, sollen dem Bonner Hospital übergeben werden. Aus seinen 3 Silberbechern soll der Kelch des Altars gefertigt werden und von einem besseren Tischtuch Altartücher (palle). Seinen größeren silbernen Kelch vermacht er dem Reliquienschrein des heiligen Malusius, eine Silberschale dem Dekan, eine zweite dem Magister Theoderich und einen eisernen Kelch mit silbernem Fuß dem Johann von Ahrweiler, seinen Treuhändern. Er vermacht seine dunklen Kleider und 1 Mark den Nonnen in [Grau-] Rheindorf (Rindorp), seine gefütterten Kleider samt Chormantel seinem Scholaren Nikolaus, 3 Malter Korn bzw. deren Preis seinem Diener Konrad, sein Pferd seinem Verwandten (cognato) Johann, sein Fass besseren Weins dessen Schwester Sophia, die 2 übrigen Fuder dessen Bruder Konrad, 2 Mark deren Schwester Aleydis zu Dietkirchen (Deytkirgin), 3 Malter Korn der Begine Benigna in Köln und 6 Malter Korn der Mutter dieser Verwandten. Er vermacht 2 Malter Weizen für sein Jahrgedächtnis, 8 Schilling und 1 Sekel Wein zur Feier des Fronleichnamsfestes in der Bonner Kirche, den Minoriten in Bonn 2 Mark für ihre Fabrik, den Minoriten in Köln 1 Mark, den Predigern daselbst 1 Mark, den Minoriten in Seligenthal (in Valle felicis) 2 Mark, der Domfabrik in Köln 1 Mark, den Mönchen in Heisterbach (Heyster-) 2 Mark, den Nonnen in Dietkirchen (Deitkirgin) 1 Mark, der Inkluse bei St. Isidor, St. Ulrich, St. Paul und St. Gertrud in Bonn jeweils 1/2 Mark, seinem Barbier und seiner Wäscherin je ein Malter Korn, dem Heinrich von Kassel 2 Schilling und 8 Malter Weizen zur Austeilung an die Armen. Falls etwas übrig bleibt, sollen die Treuhänder es seinen nächsten Verwandten zuwenden, zuvörderst Sophia und Konrad, den Kindern seines Bruders. Seine Hausdienerschaft (familia mea domestica) soll nach seinem Tod wie üblich binnen 30 Tagen, Magister Ludwig bis zum Laurentiustag [10. August] entlohnt werden. Seine Schulden sollen beglichen werden. Außer den vorgenannten Immobilien hinterlässt er etwa 80 Mark Geld, davon hat er 60 Mark in Verwahr (in sequestro) geben und 20 Mark für die Kosten seiner Exequien reservieren lassen. Weiter hinterlässt er 4 Fuder Wein, die er vermacht hat, wie oben gesagt ist, ferner 50 Malter Korn, etwa ebensoviel Hafer und 12 Malter Weizen. - Er kündigt sein Siegel an und die seiner Treuhänder sowie des Offizialats der Bonner Kurie, um die er gebeten hat. Die Treuhänder kündigen ihre Siegel an. ... 1293 in die beatorum Phylippi et Iacobi apostolorum ... Datum ...