Fürstbischof Wilhelm von Ketteler überträgt dem Hermann von Velen, Amtmann zu Bevergern, das durch den Tod des letzten Besitzers heimgefallene Erbe Bückinck im Kirchspiel Velen mit der Verpflichtung, für die von dem Erbe zu leistenden Abgaben und Dienste sowie für den Erbgewinn eine jährliche Geldzahlung zu leisten (Abschrift)