Freiherr Wilhelm von Grafeneck und Burgberg, Herr zu Marschalkenzimmern, Statthalter des Grafen zu Sulz beurkundet dem Statthalter zu Ellwangen und der Stadt Hall, dass Hans Schmidt aus Hochstadt von dem Hofgericht zu Rottweil über Hans Georg Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen die Acht und gerichtliche Anleite über dessen ganzes Besitztum zu Schechingen verlangt habe und bestimmt die beiden obengenannten zu seinen Schirmherrn