Ritter Diether von Lomersheim verschreibt dem Kloster Maulbronn 4 Pfund Heller jährlicher Einkünfte von seiner Mühle in Lomersheim zur Jahrzeit für seinen verstorbenen Bruder Heinrich, die in üblicher Weise mit Spende von Weissbrot, Fischen und Wein begangen werden soll; doch behält er sich vor, dem Kloster die gleiche Summe in Einkünften auf anderen Gütern anzuweisen. Zugleich überträgt er um seines Seelenheils willen dem Kloster seinen Eigenmann Konrad Giger unter der Bedingung, dass derselbe Klosterbruder werde oder anderswie dem Kloster sich in dem Maße ergebe, dass seine Habe dem Kloster zufällt. Von der Mühle soll, ehe er selbst irgendeinen Zins davon einnimmt, der Maulbronner Mönch Ulhard 4 Pfund 19 Schilling Heller beziehen, die er demselben schuldig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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