Notariatsinstrument des Michael Fabri über die Protestations- und Bittschrift der Grafen Wolfgang Ernst und Johann Dietrich von Löwenstein-Wertheim: Unter Bezug auf das Statutum gentilicium in dessen Vidimierung durch den Abt von Fulda (s. StAWt-G Rep. 9 Lade XIII Nr. 50) erheben die Grafen gegen ihre älteren Brüder den Vorwurf, einer vertraglichen Einigung der vier Brüder bisher entgegengewirkt zu haben, bitten um eine solche Einigung und versichern, dass ihre Besitznahme der Herrschaft Breuberg unter Wahrung des genannten Erbstatuts und der fuldischen Bestätigung erfolgt sei.