Der Mindener Bürger Kersten Hollemann ("Kersten Ho
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Stadt Minden A III Urkunden der städtischen Hospitäler, 87
Stadt Minden A III Urkunden der städtischen Hospitäler Urkunden der städtischen Hospitäler
Urkunden der städtischen Hospitäler
1427 März 17 {[Minden]} {"en hilgen Sunte Gertrudis dage der hilgen Juncvrowen"}
Regest: Der Mindener Bürger Kersten Hollemann ("Kersten Holleman Borger to Minden") bekundet, den Verwahrern des Hospitals vor Minden, Johann Tivogel, Hermann Borries und Wulf Gohfeld ("Johanne Tyuogel Hermanne Boryeze vnd Wulffe Gouelde vorwarers des hospitals vor Minden"), vier zu Minden gängige Mark schuldig zu sein, wofür er jährlich zu Pfingsten vier Schillinge Zins zahlen wird. Dieser Vertrag darf beiderseits frühestens zu Pfingsten in zwei Jahren gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung nach halbjähriger Vorankündigung zu Pfingsten oder zu Martini möglich. Für Kersten Hollemann bürgt Werneke Schilling, der Sohn des Hermann ("Werneke Schilling Hermanssone"). Siegelankündigung des Kersten Hollemann und des Werneke Schilling.
Urkunden
Siegelbeschreibung: 1, Wachs, braun, rund, D: 2,5 cm, anh.; Perg.pressel beschr.; Sg. leicht besch.
Siegelbeschreibung: 2, anh.; Perg.pressel beschr.; Sg.rest, rest. 20. Jh.
Siegelbeschreibung: 2, anh.; Perg.pressel beschr.; Sg.rest, rest. 20. Jh.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:15 MEZ
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