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Anna von Bibra, Äbtissin, die Priorin und der Konvent des Benediktinerinnenklosters zu Heidingsfeld (Haydingsfelt) im Bistum Würzburg (Wirtzburg), die ihre von der Klause zu Neunkirchen an sie gekommenen Güter an Niklas Vehe, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim verkauft haben, beurkunden, daß in diesem Kauf auch die vor Erstellung der Kaufurkunde unterschiedlich geschriebenen Rechte und Gülten zu Althausen (Althausenn), Neunkirchen, Hermuthausen (Hermalshausen), Wolfsölden (Wolffseldenn) und Mergentheim inbegriffen sind. Dazu gehört die Gülte, die Katharina Schenckl, Bürgerin zu Mergentheim von einer Wiese zu Hofstetten (Hoffstetenn), die zuvor Kraft Schweicker hatte, sowie die Gülte, die Michel Stumpff zu Mergentheim von einem Weingarten am (Hoenberg) bezahlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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