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Enthält: Johann Promme(n) gehört zu einer Reihe von Schuldnern des Hospitals aus Kerpen und Lommersum. Während die Schulden der anderen aus Kapitalverschreibungen stammen, ist Promme mit seiner Pacht für 3 Holzgewalten und 5 Viertel Land, insgesamt 25 Rtlr jährlich, seit 1729 im Rückstand. Ihm soll daher das Pachtland abgenommen und an einen anderen verpachtet werden. Nach erfolglosem Prozess am Kerpener Gericht, in dem Promme anscheinend seinerseits Forderungen an das Hospital stellt, werden die Akten Ende März 1734 an eine Kommission verwiesen. Der Amtmann Heinrich Monschaw lässt Promme im Juni 1734 nochmals auffordern, innerhalb von 8 Tagen eine Separatrechnung über seine Ansprüche an das Hospital, ausgenommen der Forderungen an das Kapitel von St. Gereon, einzureichen.