Abt Johann des Gotteshauses zu Salmansweiler und Graf Jörg zu Werdenberg und Heiligenberg, beide von Hauptmann und Räten des Schwäbischen Bundes und besonders des Teils am Bodensee und im Hegau bevollmächtigte Tädingsleute in den Streitigkeiten zwischen Magdalena geb. Vögtin von Sumerow zu Prasperg, Witwe, des verstorbenen edlen strengen Hans von Enzberg, ihrer Kinder und Freunde einerseits - als deren Vertreter ist vor den Aussteller der edle und strenge Hans Jakob von Bodman der Ältere erschienen - und Propst Johann des Gotteshauses zu Beuron (Buoron) und dessen Konvent andererseits, vertreten durch den Propst, legen die Streitigkeiten über die Beiträge zum Schwäbischen Bund bei: Der Propst tritt mit seinem Konvent und Gotteshaus dem Schwäbischen Bund bei und übergibt ein Verzeichnis über die Gült seines Gotteshauses, wie das von gemeinen Hauptleuten und Räten des Bundes veranschlagt ist, denen von Enzberg als Schirmherren und Kastenvögten des Gotteshauses Beuron, die dieses Verzeichnis mit ihrem Zettel einem Hauptmann des Teils am Bodensee und im Hegau weiterleiten. Wenn Steuern oder Reisegelder veranschlagt werden, soll der Propst die Steuer der Frau von Enzberg und ihren Kindern geben, die sie mit ihrer Steuer dem Hauptmann weiterleiten sollen. Wenn zu Reisen gemahnt wird, soll der Propst sein Kontingent der Frau von Enzberg schicken; es soll mit denen von Enzberg ziehen, jedoch nicht weiter als diese. Für Steuer und Reisegelder sollen sie (Beuron) nur nach ihrer Gült veranschlagt werden wie andere im Bund. Propst und Konvent sollen die von den verstorbenen Vorfahren von Enzberg gestifteten Messen, Jahrzeiten und andere lt. den Stiftungsbriefen halten. Die Streitigkeiten über Gericht und Frevel im Kloster will Hans Jakob von Bodman selbst beilegen. Wenn dies mißlingt, soll dieser Artikel wieder vor die Aussteller kommen. - Die Vertreter der beiden Parteien versprechen, allem nachzukommen. Es werden 2 gleichlautende Urkunden ausgefertigt