In Gegenwart eines Notars und des gesamten Kapitels erklärt am 27.August die Äbtissin Bonizeth, dass sie infolge ihrer Kränklichkeit ihren Pflichten als Äbtissin nicht nachkommen könne; sie schlägt deshalb die Scholasterin des Stiftes Essen Anna von Limburg zu ihrer Coadjutrix vor. Das Kapitel bittet um Frist zur Beratung und erklärt unter dem 30. August seine Zustimmung zu dem Vorschlage der Äbtissin Bonizeth und erteilt der gt. Anna die Anwartschaft auf die Äbtissinennwürde. Notar: Herm. Engelkinck.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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