Daniel von Langenau (Langenawe), Ritter, und sein Sohn Hildeger kommen mit dem Grafen Johan zu Nassau (Nassowe), Herrn zu Merenberg (Merinberg) darüber überein, daß er ihnen den Berg Hohlenfels (Holenfels) zu einem Burgenbau übergeben will und daß das Schloß, das sie dort bauen und das sie von ihm zu rechtem Mannlehen haben sollen, dem Grafen offen sein soll; sie selbst geben 1000 Pfund Heller Limburger (Limpurger) Währung zu dem Schlosse von ihrem eigenem Erb und Gut, das sie künftig von Graf Johan zu Lehen haben, wovon sie 500 Pfund auf das Gut und die Zehnten, die sie zu Hahnstätten (Honstad) von dem obengenannten Grafen für 500 Pfund Heller zu Pfand haben und die anderen 500 Pfund auf das Gericht, Dorf und Leute zu Niederbrechen (Nydern Brechen), das sie von dem Junker Gysen zu Molsberg (Molsperg) auch für 500 Pfund zu Pfand innehaben, geben. Bei Aussterben des Mannstammes soll das Schloß an die rechten ehelichen Töchter übergehen und, wenn diese nicht vorhanden, an die rechten nächsten Lehnserben. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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