Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz verkauft, auch für seinen Sohn Philipp und ihren Erben, dem Ludenhenne von Oberwesel (Wesel) eine Hofstatt mit einer alten Scheuer zu Oberwesel um 2 Gulden jährlichen Zins, den der Empfänger oder seine Erben dem Zollschreiber zu Kaub an genannten Terminen ausrichten sollen. Der jährliche Zins kann durch eine Zahlung von 40 Gulden abgelöst werden, wonach die Käufer die Hofstatt als Eigengut innehaben sollen. Der Empfänger setzt eine näher beschriebene dortige Wiese zum Unterpfand. Es folgen Bestimmungen zum Zinsversäumnis und Heimfall der Güter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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