Martin Schnider, sesshaft zu Neckartailfingen, wegen Verstoßes gegen ein früheres Gerichtsurteil und anderer strafbarer Handlungen etliche Tage im Gef. der Fürstin Elisabeth zu Nürtingen gef., um daselbst vom Vogt peinlich angeklagt zu werden, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechtsverfahrens überhoben mit der Auflage, solche Handlungen nicht mehr zu begehen und das früher ergangenen Gerichtsurteil getreulich zu befolgen, im Fall der Übertretung aber sich jedes Mal auf obrigkeitliche Mahnung unverzüglich im Turm zu Nürtingen zu stellen und dort 4 Wochen lang bei Wasser und Brot zu büßen, nimmt diese Bedingungen an und schwört U. Schnider war unlängst wegen einiger Straftaten zu Nürtingen angeklagt und rechtskräftig dazu verurteilt worden, keine offenen Wirtshäuser und Zechen mehr zu besuchen, es sei denn, dass er wegen seiner Geschäfte außerhalb etwas zu schaffen hätte und seine Küche nicht erreichen könne, in welchem Fall ihm vergönnt war, in einem Wirtshaus zu zehren, doch nicht in Gesellschaft, und danach seine Straße zu ziehen.
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Namensnennung 3.0 Deutschland