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Klage des Henrich Gallenkampf ./. Henrich Modersohn wegen Fenster etc.
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Enthält: Klage des Henrich Gallenkampf gegen Henrich Modersohn wegen Fenster etc., 1626. Rechtsvorgänger des Beklagten war Jobst Modersohn. Die Frau des Klägers ist die frühere Witwe Johan Modersohn. Als Zeugen werden vernommen: 1) M. Johan zur Stegge, 71 Jahre alt, hat früher im Hause des Klägers gewohnt; 2) Anna, Frau Johan zur Stegge, 74 Jahre alt; 3) Berndt Loman, 60 Jahre alt; 4) Hans Bolte, 80 Jahre alt. Als Zeugen werden benannt: Frau Kaspar Hense, Henrich Modersohn in Überwasser, Herman Modersohn, Henrich Bocholtt, Johan Bocholtt, Henrich Magnus (oder Maguns).