Kaspar Lew aus Baiereck [Kr. Göppingen], wegen Diebstahls u.a. zu Kirchheim gef., gelobt an Eidesstatt, das von ihm gestohlene Geld in Höhe von 1 lb 1 ß h wiederzuerstatten, sich sein Lebtag wohl zu verhalten, Diebstahl und andere böse Handlungen zu meiden, seine Atzung im Gefängnis selbst zu bezahlen und schwört U. Lew hatte am 6. April des Jahres zu Weilheim [Teck] in einem Wirtshaus des Nachts einen Bettler in der Kammer Geld in Höhe des o.g. Betrags gestohlen, ferner vor schon 6 oder 7 Jahren zu Boihingen [Kr. Nürtingen] ein Stücklein Tuch auf dem Wasen "endtfrembdet" und vor ungefähr 8 Jahren dem Schultheiß zu Baiereck einen Karren voll Holz weggeführt.
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Kaspar Lew aus Baiereck [Kr. Göppingen], wegen Diebstahls u.a. zu Kirchheim gef., gelobt an Eidesstatt, das von ihm gestohlene Geld in Höhe von 1 lb 1 ß h wiederzuerstatten, sich sein Lebtag wohl zu verhalten, Diebstahl und andere böse Handlungen zu meiden, seine Atzung im Gefängnis selbst zu bezahlen und schwört U. Lew hatte am 6. April des Jahres zu Weilheim [Teck] in einem Wirtshaus des Nachts einen Bettler in der Kammer Geld in Höhe des o.g. Betrags gestohlen, ferner vor schon 6 oder 7 Jahren zu Boihingen [Kr. Nürtingen] ein Stücklein Tuch auf dem Wasen "endtfrembdet" und vor ungefähr 8 Jahren dem Schultheiß zu Baiereck einen Karren voll Holz weggeführt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2509
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.15 Außeramtliche Orte
1562 April 17
Urkunden
Siegler: die ehrsamen und weisen Bm. und Gericht der Stadt Kirchheim mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Lew, Kaspar
Baiereck : Uhingen GP
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
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- Urfehden (Bestand)
- 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen (Gliederung)
- 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) (Gliederung)
- 4.1.15 Außeramtliche Orte (Gliederung)
Namensnennung 3.0 Deutschland