Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz versichert Grietgen von der Burg (Gretgin von der Burch), Witwe des Adolf von der Burg, mitsamt Dienern, Hab und Gut freies und sicheres Geleit, wobei er den Widerruf mit schriftlicher Ankündigung vorbehält. Er befiehlt seinen Amtleuten, Dienern und Untersassen, Grietgen und ihre Kinder oder Diener in seinen Landen sicher wandeln zu lassen, nicht aufzuhalten oder zu beschweren und sie bei Bedarf zu geleiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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