Kaiser Friedrich (III.) gebietet auf die ihm vorgetragenen Beschwerden der Stadt Nürnberg, es würden ihre Bürger in Sachen der Klage Hannsen Hirtts, Hannsen Bischoffs und Fabian Senffts von den Freigrafen Johann Freymann in der Freigrafschaft Brunichhusen, Ernst Clott zu Vilgiste, Wilhelm von der Sunger zu Dortmunde und Walltorpp, Johann Gardenweg zu Lympurg zuwider ihren alten Privilegien und der Frankfurter Reformation vor die Westfälischen Gerichte geladen, dem Erzbischof Dietrich von Köln als Herzog in Westphalen die Stuhlherrn und Freischöffen der heimlichen Gerichte auf ihrem demnächst stattfindenden Kapitel anzuweisen in dieser, wie in andern Sachen nichts, genannter Reformation oder anderen kaiserlichen Privilegien Zuwiderlauffendes vorzunehmen.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg