Bürgermeister und Rat der Stadt Heidingsfeld bekennen, dass sie jährlich dem jeweiligen Inhaber der Frühmesse daselbst zu geben schuldig sind 8 Malter Korn jährlicher Gült, abzuliefern im Frühmesserhaus zwischen Mariä Himmelfahrt [August 15] und Mariä Geburt [September 8], außerdem 8 Eimer gemeinen Weins „nicht den besten und auch nicht den ergsten“, und zwar solange, bis sie eine entsprechende jährliche Gült gekauft und dem Frühmesser auf bestimmte Güter übergeben haben. Erst danach soll der Frühmesser kein Recht mehr haben, dies von der Gemeinde oder ihren Nachkommen zu fordern.

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Stadtarchiv Würzburg
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