Aussteigen oder Aussitzen? Die Atom-Kehrtwende von CDU/FDP
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 R110027/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011 >> Unterlagen
17. März 2011
Regierungs-Chef Stefan Mappus (CDU), auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU), verwahrten sich dagegen, den Tsunami an Japans Ostküste und die drohende Kernschmelze in den Reaktoren dort gegen die Atom-Debatte im Land auszuspielen, wie es die Oppositionsparteien machen würden.
Andererseits: Am Tage 4 nach Fukushima erklären Bundesregierung, Landesregierung und Energiekonzern EnBW: Das Kraftwerk Philippsburg 1 wird vorübergehend stillgelegt und überprüft. Neckarwestheim 1 wird abgeschaltet, weil, so die EnBW, die notwendige sicherheitstechnische Nachrüstung voraussichtlich keinen wirtschaftlichen Betrieb mehr gestatte. Diese beiden Atomkraftwerke wurden von der Landesregierung bisher als sicher bezeichnet. An Abschalten dachte sie nie. EU-Energie-Kommissar Günther Oettinger, der Vorgänger von Stefan Mappus im Land, brachte einen "Stresstest" gar für alle europäischen Atomkraftwerke ins Spiel.
Warum erst jetzt die Kehrtwende im Südwesten, fragen SPD und Grüne. Was hoffe man nun zu finden, was nicht seit Jahrzehnten bekannt, aber von der Landesregierung seither abgetan oder ignoriert worden war? Und sie unterstellen: Stefan Mappus mache auf Geheiß Merkels eine atompolitische Kehrtwende, weil Verluste bei der Landtagswahl in zwei Wochen zu befürchten seien.
Studiogäste:
Die Fraktionsvorsitzende im Landtag Peter Hauk (CDU), Claus Schmiedel (SPD), Winfried Kretschmann (Spitzenkandidat der Grünen) und Hans-Ulrich Rülke (FDP)
Andererseits: Am Tage 4 nach Fukushima erklären Bundesregierung, Landesregierung und Energiekonzern EnBW: Das Kraftwerk Philippsburg 1 wird vorübergehend stillgelegt und überprüft. Neckarwestheim 1 wird abgeschaltet, weil, so die EnBW, die notwendige sicherheitstechnische Nachrüstung voraussichtlich keinen wirtschaftlichen Betrieb mehr gestatte. Diese beiden Atomkraftwerke wurden von der Landesregierung bisher als sicher bezeichnet. An Abschalten dachte sie nie. EU-Energie-Kommissar Günther Oettinger, der Vorgänger von Stefan Mappus im Land, brachte einen "Stresstest" gar für alle europäischen Atomkraftwerke ins Spiel.
Warum erst jetzt die Kehrtwende im Südwesten, fragen SPD und Grüne. Was hoffe man nun zu finden, was nicht seit Jahrzehnten bekannt, aber von der Landesregierung seither abgetan oder ignoriert worden war? Und sie unterstellen: Stefan Mappus mache auf Geheiß Merkels eine atompolitische Kehrtwende, weil Verluste bei der Landtagswahl in zwei Wochen zu befürchten seien.
Studiogäste:
Die Fraktionsvorsitzende im Landtag Peter Hauk (CDU), Claus Schmiedel (SPD), Winfried Kretschmann (Spitzenkandidat der Grünen) und Hans-Ulrich Rülke (FDP)
0'33
Audio-Visuelle Medien
Kernenergie: Ausstieg
Partei: CDU: Kernenergie
Partei: CDU: Landtagswahl 2011
Partei: FDP: Kernenergie
Partei: FDP: Landtagswahl 2011
Partei: Grüne: Kernenergie
Partei: Grüne: Landtagswahl 2011
Partei: SPD: Kernenergie
Partei: SPD: Landtagswahl 2011
Wahl; Landtagswahl 2011
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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