Bischof Iring von Würzburg an Äbtissin und Konvent des Klosters in Oberstenfeld vom Orden des hl. Augustinus, Speyerer Diözese: Hat die ihm von dem Pfarrrektor Sifrid von Oberstenfeld vorgelegte päpstlichen Bulle hinsichtlich des Wortlauts, der Form und der Bulle (stilo, filo et bulla) für echt erkannt und verlesen lassen. Inseriert die Bulle Papst Innozenz IV. von 1249 Dezember 23 (WUB 4, Nr. 1135, S. 200). Ferner hat er eine weitere päpstliche Bulle, die an den Propst von Backnang gerichtet ist, für echt befunden mit folgendem Wortlaut: Inseriert die Bulle Papst Innozenz IV. von 1249 Dezember 23 (WUB 4, Nr. 1136, S. 201). Ferner hat er eine Urkunde des Propstes Heinrich von Backnang von 1260 April 23 (WUB 5, Nr. 1588, S. 347) erhalten, die ohne die Bulle des Papstes an den Propst von 1249 Dezember 23 inseriert wird. Da er aus dem Bericht des Propstes erfahren hat, daß das Kloster von Armut gedrückt wird und Erleichterung benötigt, gestattet er aus Mitleid und auf Mahnung des Propstes und hinsichtlich der Gnade, die ihnen der Papst erwiesen hat, daß sie die Einkünfte der Pfarrei Eberstadt, die nunmehr durch den Tod des Bur[khard], Propst der Kirche St. Johannis in Haug zu Würzburg vakant ist, in ihren Nutzen ziehen, und bestimmt, daß sie jedesmal, wenn die Kirche vakant ist, ihm einen Vikar präsentieren, dem die Seelsorge übertragen und eine Pfründe von 30 lb h angewiesen wird, der ihm und dem Archidiakon untergeben ist und Gastung gewähren kann.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...