Kaiser Ferdinand III. bestätigt auf Ersuchen der Gräfin Sophia von Hohenlohe, geb. Pfalzgräfin bei Rhein, Herzogin in Bayern etc., die nach Erlangung der Volljährigkeit ihrer sechs Söhne für deren Lande und Güter erlassene "Interims-Regierungsform" samt Deputats-Ordnung vom 14. Juni 1650 und billigt, weil die von den Söhnen alternativ ins Auge gefasste "Grundt-Abtheilung" vorderhand nicht zu realisieren ist, deren Weitergeltung auf unbestimmte Zeit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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