Erzbischof Ernst von Köln bewilligt nach dem Ableben der Maria Elisabeth Gräfin von Manderscheid-Gerolstein, Äbtissin zu Schwarzrheindorf, dem dortigen Kapitel zur Förderung des Aufbaus der zerstörten Klostergebäude einen zweijährigen Dispens von persönlicher Residenz und Chorgang und den Aufschub der Äbtissinnenwahl auf 6 Jahre.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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