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Vor dem Notar Ulrich Mertz zu Göppingen erklärt Bartholomäus Mayer, Kaplan zu Jebenhausen, auf Bitten des Hans von Liebenstein, dass dessen Frau Radegunde, geb. von Freyberg, ihrem Mann an ihrem Todestag, dem 7. Juni 1550, vor gen. Zeugen ihre Morgengabe sowie ihr Silber, Kleinod und ihre Kleidung mündlich vermacht, dagegen ihrem Vetter Burkhard von Freyberg nichts zugedacht habe. Zeugen und Unterschrift: Hans Baumgartner und Hans Roth, Bürger zu Göppingen, sowie Hans Gantner von Sulpach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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