Genannte Müller zwischen Dürkheim und dem Rhein setzen eine Bachordnung für die Bäche zwischen der Dürkheimer Fronmühle und dem Rhein in Gegenwart von Junker Eckbrecht von Meckenheim, Schultheiß zu Lambsheim, und Hans Philipp, Zollschreiber zu Oggersheim und Amtmann von Wachenheim, beide als Vertreter Kurfürst Philipps von der Pfalz anwesend, auf. In diese Bachordnung werden die Mühle zu Lambsheim, die zwei Postmühlen (pöst mulen) [bei Frankenthal], die Mühle zu Eyersheim, die zwei Mühlen zu Erpolzheim und die Mühle zu Pfeffingen gezwungen. Geregelt werden: die Zuständigkeiten für genannte Abschnitte hinsichtlich der Reinigung und Wasserleitung, wobei neben den genannten Müller auch die Herren zu Kleinfrankenthal, die Gemeinde zu Lambsheim, die Gemeinde von Freinsheim und der Fronmüller zu Dürkheim beteiligt sind. Die Reinigung hat bis zu 8 oder 14 Tage nach St. Michael [= 29.9] zu erfolgen. Jeden Sonntag zwischen St. Georg [= 23.4.] und St. Bartholomäus [= 24.8.] sollen die Bäche um 11 Uhr mittags geschlossen werden. Weitere Regelungen betreffen die Bachknechte, deren Vereidigung zu Lambsheim und das Verbot, Schäden zu verursachen. Die Breite der Rinnen wird auf einen Schuh festgelegt, die Strafe für Schädigungen und Übertretungen auf 5 Pfund für den Pfalzgrafen und Entschädigung für die Geschädigten. Als an der Ordnung beteiligte Müller werden genannt: Diebold Müller zu Lambsheim; Kunz Scheffener zu der oberen Postmühle; Henne der Junge Müller in der unteren Postmühle; Klaus Müller zu Eyersheim; Hans und Klaus Müller zu der oberen und unteren Mühle zu Erpolzheim; Klaus Müller, genannt Motzenbecker, zu Pfeffingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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