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Testament der Witwe Tilman Rycks, geb. Elisabeth Zur Möllen vom 13. Februar 1608, verkündet am 20. April 1706.
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Darin: 1706. Das Testament ist dann in das Ratsarchiv zu Münster gebracht und 1706 wegen etwaiger legata pia geöffnet worden.
Enthält: Als Erbin wird eingesetzt Elsabe Rycks, Tochter ihres + Sohnes Ludger Rycks. Vermächtnisse erhalten 1. die Armen zu Wolbeck und zu Warendorf in Lammersinck, 2. die Schule zu Warendorf, „zur besser erhaltung derho Schulmeister“, 3. die alte Kirche zu Warendorf „zu behuiff des bauwes“, 4. Wilhelm Ruth und dessen Kinder, 5. Richtmod Dunnehovets und ihre Kinder, 6. die Kinder der Else Deerhake, 7. Margarete Walters. - Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt Dietrich zum Sande, Lic. d. R., Johan Wernecke in Münster und Johan Hesseling in Warendorf. Das Testament wird aufgenommen in Sendenhorst in der gewöhnlichen Behausung der Testatorin von dem Notar Henrich Conerding und vor den Zeugen: Henrich Holscher, Pastor, Johan Hesen, Albert Schürman, Johan Huirkamp, Henrich Angelkotten, Paul Kollen und Peter Overman, alle Bürger von Sendenhorst.