Jörg vom Stain zu Reichenstein erklärt: Nachdem der edle und feste Konrad vom Stain zu Göffingen, Vetter des A., Jörg von Werdenstein zu Werdenstein und A. auf Bitten des Ritters Sigmund vom Stain der edlen Frau Johanna, geborene von Weinsberg, Ehefrau des Sigmund, eine Schuldverschreibung in Höhe von 3650 fl rh ausgestellt haben, wofür ihnen Sigmund vom Stain seinen Teil an Gütern und Leuten in Emerkingen, wie er diese von seinem Vater geerbt hat, verpfändet hat, so hat A. mit Konrad vom Stain und Jörg von Werdenstein gütlich vereinbart, daß sie seinen Anteil - ein Drittel -, da er derzeit nicht zahlungsfähig ist, übernehmen. Dafür hat A. ihnen seinen Anteil an den Gütern und Rechten zu Emerkingen mit allem Zubehör übertragen und leistet ihnen dafür Sicherheit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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