Martin Weydlich bestätigt, daß ihm Herr Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister (Meister deutschs ordenns Inn deutschen und welischen lannden), die Hälfte eines Hofs zu Frauenzimmern (frawenzymern) mit allen Rechten und Zugehörden gegen eine jährliche Gülte in genannter Höhe, die nach Stocksberg (stoxberg) entrichtet bzw. dort in Form von Frondienst geleistet werden soll, wobei eben dieser Hof frei von allen Verpflichtungen gegenüber der Herrschaft Württemberg (wirttemberg) ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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