Kurfürst Friedrich von der Pfalz, auch als Vormund für seinen Neffen (sone) Pfalzgraf Philipp, und sein Bruder Pfalzgraf Ruprecht schliessen einen Vertrag über die Apanage Ruprechts, solange dieser noch nicht zu geistlichen Dignitäten gelangt sei. Er soll jährlich 1.200 Rheinische Gulden in halbjährlichen Zahlungen zu 600 Gulden erhalten, die auf die Zölle zu Bacharach und Kaub (Cube) verschrieben werden. Dazu soll Ruprecht jährlich 4 Fuder guten Wein aus den Kellereien Bacharach und Kaub sowie 12 Fuder gewöhnlichen Wein und 400 Malter Korn beziehen. Sollten die jährlichen Erträge der Dompropstei Würzburg nicht 400 Gulden erreichen, würde Kurfürst Friedrich für den fehlenden Betrag aufkommen. Er verspricht ihm auch Schutz und Beistand für die Behauptung der Dompropstei. Pfalzgraf Ruprecht verzichtet dagegen auf alle Ansprüche auf das väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe und erkennt auch Friedrichs "verschribunge" über die Arrogation an. Nur im Fall eines vorzeitigen Todes Friedrichs soll Ruprecht der Anspruch auf Vormundschaft vorbehalten bleiben, im Fall des Ablebens Friedrichs, Philipps und aller seiner Erben seine Gerechtigkeit am Fürstentum der Pfalzgrafschaft. Als mitbesiegelnde Zeugen werden genannt Ludwig von Ast, Dompropst von Worms, Peter von Talheim, Hofmeister Kurfürst Friedrichs, Meister Mathias Ramung, Licentiat in geistlichen Rechten, und Eberhard von Sickingen, Vogt von Heidelberg. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2. S 3: Ludwig von Ast. S 4: Peter von Talheim. S 5: Mathias Ramung. S 6: Eberhard von Sickingen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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