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Papst Clemens XIII. gestattet dem neu gewählten Heinrich [von
Bibra], Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof
seiner Wahl w...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1751-1760
1760 März 24
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominice millesimo septingentesimo quinquagesimo nono nono Kalendas Aprilis pontificatus nostri anno secundo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens XIII. gestattet dem neu gewählten Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Heinrich nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Adalbert [von Walderdorff], Abt von Fulda, vom Konvent kanonisch zum Abt gewählt worden und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der weihende Bischof soll sich von zwei oder drei Erzbischöfen oder Bischöfen assistieren lassen. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den unten eingefügten Eid von Heinrich ablegen lassen. Heinrich soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Der Eid ist im Wortlaut eingerückt: Heinrich gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Clemens XIII. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Bistums wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. Cum nos pridem electionem. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Auf der Plica rechts: (I. de Chard [?]).
Auf der Plica links: (Pranchi [?] / XX [grossi]).
Auf der Plica unter den Siegelschnüren: (Cordula serica [?]).
Unter der Plica links: (XX [grossi] / I. Binionus / Ph. Rinaldi [?] / L. C.).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (F. Most... [?]).
Unter der Plica unter den Siegelschnüren: (A. Pelucchius / H. Caraffa capitaneus).
Auf der Rückseite: (Registrata Palla... [?]).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Siegelschnüren: (A. Pelucchius).
Die Datierung ist konsistent, wenn man gemäß dem Calculus Florentinus als Jahresanfang den 25. März annimmt.
Vgl. Nr. 2342, 2343, 2344 und 2345.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.