König Wenzel erklärt zu Gunsten der in seinem Lande und seiner Herrschaft in "Beyrn" sowie der im Besitz von Nürnberger Bürgern befindlichen Hämmer alle Neuerungen hinsichtlich des Feuers, des Schmiedvolkes, der Erzberge und Erzhölzer, Arbeiter und aller übrigen, besagte Hämmer berührenden Angelegenheiten für kraftlos, verbietet sodann bei einer Strafe von 50 Pfund Gold, die Hammerbesitzer in ihrer Arbeit zu hindern oder zu beschädigen, und gestattet endlich letzteren gegen Reichung des Zehnten in seinem Lande Erz zu suchen und zu graben. - Siegler: der Aussteller.