Schenk Karl zu Limpurg schlichtet als Schiedsrichter einen Streit zwischen Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und den Gebrüdern Konrad und Georg, Grafen zu Castell, nebst den Dorfmeistern und der Gemeinde zu Wiesenbrunn für ihr "Interesse" über die Gerichtsbarkeit zu Wiesenbrunn (Urteil zu Gunsten letzterer; keine Pflicht, die Zent zu Kitzingen zu besuchen), den Kirchtagsschutz daselbst (ist gemeinsam), die niedere Obrigkeit zu Kleinlanckheim (steht ersterem zu über seine Untertanen), über den Zehnten zu Wiesenbrunn, den Wasserfluss und Mühlweg auf der Casteller Obermühle zu Wiesenbrunn, über das Gemeindezuchtvieh und die Freihaltung des Kirchhofs von Holz, Steinen u.a.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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