Friedrich Thalhaimer d.J. von Bissingen, zu Kirchheim u.T. gef., weil er dem Schultheiß zu Bissingen einen Lumpen-Schultheiß genannt und ihm gesagt hatte, er gäbe nichts auf seine Anordnungen, auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, daß er künftig alle Zechen und Gesellschaften meidet, keine Waffe mehr trägt und sich wohl verhält, verspricht dies auszuführen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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