Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er den minderjährigen Kindern des Friedrich von Fleckenstein, Freiherr zu Dagstuhl, der geistesschwach (siner vernünfft gepfendt unnd synnloß) geworden ist, den Friedrich von Rosenberg bis auf Widerruf zum Vormund (amptman und verseher) gesetzt und bevollmächtigt hat. Dies tätigt der Pfalzgraf als Landesfürst und mit Zustimmung Bischof Reinhards von Worms und Dieters von Handschuhsheim als Freunden (fründe) der Kinder. Der Vormund Friedrich soll zum besten Nutzen der Kinder wirtschaften und jährlich Rechnung ablegen, die Untertanen der Kinder schirmen und alle notwendigen Geschäfte versehen. Wo es notwendig ist, soll er auf Rat und Weisung der genannten Freunde handeln.